Kostenzuschuss bzw. -rückerstattung

Kostenzuschuss bzw. -rückerstattung

Die Kosten bemessen sich nach der benötigten Zeit (Befunderhebung, Behandlung, Beratung, behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe, Dokumentation) und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Bei der Behandlung von Kindern wird die tatsächliche Zeit im therapeutischen Setting verrechnet. Gerne gebe ich Ihnen persönlich Auskunft zu den aktuellen Tarife bzw. können Sie diese in den AGB´s nachlesen.   


Am Ende der Behandlungssitzungen stelle ich Ihnen eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungen aus. Diese bezahlen Sie bitte mittels Erlagschein oder Banküberweisung.

Im Anschluss reichen Sie die Zahlungsbestätigung, die (chefärztlich bewilligte) Verordnung und die Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein. Informationen zur ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet/ bezuschusst erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Versicherungsträger.

Den Restbetrag können Sie im Falle einer Zusatzversicherung bei dieser einfordern.


Termine die weder zeitgerecht abgesagt noch wahrgenommen wurden, werden in Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung gestellt. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.


Für Osteopathie gibt es keinen Kostenzuschuss von Seiten der Krankenversicherungsträger. Zumeist werden Anteile im Rahmen einer Zusatzversicherung übernommen (Voraussetzung ist eine ärztliche Überweisung). 

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